Du lädst Sicherheitsdatenblätter, Leistungserklärungen und Herstellerangaben einmal hoch. ProofPass schickt jede neue Fassung an deine Kunden und hält zehn Jahre fest, wer sie wann bekommen hat. So verlangt es REACH.
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proofpass.eu/dashboard/abnehmer
Gebaut entlang vonREACH Art. 31REACH Art. 36CLP 2024/2865GPSR 2023/988BauPVO 2024/3110ESPR 2024/1781Batterie-VO 2023/1542Maschinen-VO 2023/1230GS1 Digital Link
So funktioniert es
Vom Ordner auf deinem Rechner bis zum Nachweis im Audit.
Hochladen
Zieh deinen Ordner mit PDFs ins Dashboard. Produkt, Dokumentart, Sprache und Stand liest ProofPass aus den Dateinamen.
Katalog steht
Jedes Produkt hat seine Dokumente und Fassungen. Eine neue Fassung ersetzt nichts, die alte geht mit Datum ins Archiv.
Zustellen
Jede neue Fassung geht mit persönlichem Link an alle bestätigten Abnehmer im Verteiler. Du trägst ein, wen du in den letzten zwölf Monaten beliefert hast.
Belegt
Versand, Öffnen und Download stehen mit Zeitstempel im Protokoll. Zehn Jahre, für jedes Audit als CSV.
Ordner hier ablegen
PDFSDB_Acryl-Fassade_DE_2026-10.pdf
PDFSDB_Acryl-Fassade_FR_2026-10.pdf
PDFTDB_Silikon-Neutral_DE.pdf
PDFDoP_Fugenmoertel-FM20_DE.pdf
PDFSDB_Montagekleber-MK7_IT.pdf
Ein Download-Bereich ist keine Zustellung.
Das Sicherheitsdatenblatt muss beim Kunden ankommen, spätestens mit der ersten Lieferung. Jede neue Fassung geht an alle, die du in den letzten zwölf Monaten beliefert hast. Ein PDF auf deiner Website reicht dafür nach verbreiteter Auslegung nicht.
So weit zurück reicht die Pflicht bei neuen Fassungen.Art. 31 Abs. 9 REACH
10 Jahre
So lange bleibt jede Fassung aufbewahrt, ab der letzten Lieferung.Art. 36 REACH
seit 13.12.2024
Herstellerangaben und Warnhinweise in jedem Online-Angebot.Art. 19 GPSR
So sieht die Arbeit damit aus.
Bildschirmfotos aus dem Dashboard, mit einem erfundenen Beispielhersteller.
Produkte und Fassungen
Einen Ordner hochladen, fertig ist der Katalog.
Produkt, Dokumentart und Sprache liest ProofPass aus den Dateinamen. Was ein Name nicht verrät, korrigierst du in der Liste. Eine neue Fassung ersetzt nichts: Die alte wandert ins Archiv, mit Datum.
SDB, TDB, Leistungserklärung, Konformitätserklärung und Anleitungen
Fassungen mit Stand-Datum, alte bleiben zehn Jahre abrufbar
Jede Fassung geht raus. Und du siehst, wer sie geöffnet hat.
Deine Abnehmer bekommen jede neue Fassung mit persönlichem Link. Versand, Öffnen und Download stehen mit Zeitstempel in der Liste. Für ein Audit exportierst du alles als CSV.
Verteiler aus Excel einfügen, je Abnehmer alle oder einzelne Produkte
Fehlgeschlagene Zustellungen stehen ganz oben
Abnehmer können sich auf deiner Produktseite selbst eintragen
Jedes Produkt bekommt einen kurzen Link und einen QR-Code. Er zeigt immer auf die aktuelle Fassung, auch nach der fünften Änderung. Mit GTIN funktioniert auch der GS1 Digital Link.
Was im Online-Angebot stehen muss, an einer Stelle.
Hersteller, verantwortliche Person, Produktbild, Identifikation, Sicherheitsinformationen in der Sprache jedes Ziellands. Die Ampel zeigt je Produkt, was fehlt. Rückrufe und Beschwerden führst du im selben Register.
Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR je Produkt geprüft
Länder-Matrix: Zielland gegen vorhandene Sprachen
Rückrufanzeige auf der Produktseite mit einem Klick
Batterie, Maschine, Funkanlage: die Pflichtangaben hinter dem QR-Code.
Für jedes Produkt wählst du die Regelung, ProofPass fragt die Felder ab und zeigt, was zur Veröffentlichung noch fehlt. Die digitale Betriebsanleitung hängt mit ihren Fassungen dran, Papier auf Anfrage inklusive.
Pass-Seite unter derselben Produktadresse
Anfragen nach der Papieranleitung mit Nachweis
Konformitätserklärung immer in der aktuellen Fassung
Dein Datenblatt-Portal kommt mit einem Code-Schnipsel auf deine Website, egal womit sie gebaut ist. Dazu eine eigene Seite unter proofpass.eu und ein QR-Code je Produkt.
Eine Software für Produktpflichten in der EU. Du pflegst Sicherheitsdatenblätter, Leistungserklärungen und weitere Produktdokumente an einem Ort. ProofPass stellt jede Fassung deinen Kunden zu, gibt jedem Produkt einen QR-Code und archiviert alles zehn Jahre.
Reicht es nicht, die PDFs auf unsere Website zu stellen?+
Als Ergänzung ja, als Übermittlung meist nicht. Nach Art. 31 REACH muss das Sicherheitsdatenblatt beim Abnehmer ankommen, jede neue Fassung bei allen Abnehmern der letzten zwölf Monate. ProofPass verschickt jede Fassung an deinen Verteiler und hält fest, wer sie geöffnet hat. Wen du beliefert hast, trägst du ein.
Wie lange dauert die Einrichtung?+
So lange, wie du brauchst, um einen Ordner hochzuladen und eine Kundenliste einzufügen. Produkt, Dokumentart und Sprache lesen wir aus den Dateinamen. Was ein Dateiname nicht verrät, korrigierst du in der Liste.
Was passiert mit gedruckten QR-Codes, wenn sich ein Datenblatt ändert?+
Nichts. Der Code eines Produkts ändert sich nie und zeigt immer auf die aktuelle Fassung. Die bisherige Fassung bleibt im Archiv.
Wo liegen die Daten?+
In der EU: Datenbank und Dateien in Frankfurt. Für die Adressen deiner Abnehmer schließt du mit einem Klick einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
Wie kündige ich?+
Jederzeit zum Ende der Periode, im Dashboard unter „Abo“. Deine Dokumente bleiben danach im kostenlosen Paket online, das Archiv auch.
Muss ich das Sicherheitsdatenblatt bei jeder Lieferung mitschicken?+
Nein. Das Sicherheitsdatenblatt muss spätestens bei der ersten Lieferung beim Abnehmer sein, kostenlos und auf Papier oder elektronisch. Danach brauchst du es nicht mit jeder Lieferung erneut zu schicken. Eine neue Fassung musst du nachliefern, sobald sich die Gefahrenlage ändert, und zwar an alle Abnehmer der letzten 12 Monate.
Art. 31 Abs. 8 und 9 REACH
Ganze Antwort lesenReicht ein Download auf der Website als Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts?+
Nach verbreiteter Auslegung nein. Das Blatt nur auf der Website bereitzuhalten, gilt nicht als Übermittlung. Der Lieferant muss es aktiv zustellen, etwa als Mail-Anhang oder über einen persönlichen Link. Ein Link allein kann genügen, wenn er den Abnehmer gezielt erreicht und das Dokument unverändert abrufbar bleibt.
Ganze Antwort lesenWelche Angaben müssen nach der GPSR in jedes Online-Angebot?+
Vier Dinge: Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers, bei einem Hersteller außerhalb der EU zusätzlich die verantwortliche Person, die Produktidentifikation mit Abbildung sowie Warn- und Sicherheitsinformationen. Die Warn- und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des Mitgliedstaats stehen, in dem du verkaufst.
Das hängt von der Produktgruppe ab. Die ESPR sieht den Produktpass je Produktgruppe über delegierte Rechtsakte vor, mit in der Regel mindestens 18 Monaten Übergang. Bis Oktober 2026 ist kein produktspezifischer Rechtsakt angenommen. Für Batterien gilt der Batteriepass ab 18.02.2027.
ESPR (VO (EU) 2024/1781); Art. 77 VO (EU) 2023/1542